18. Mai 2012
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Archiv für April 2009

Flachdächer regelmäßig warten lassen

Freitag, 24. April 2009

Flachdächer müssen erheblichen Belastungen Stand halten: Zum einen sind sie baulicher Art, indem etwa die Unterkonstruktion absinkt oder schwindet. Zum anderen aber sorgt auch die Witterung für erhebliche Beanspruchungen. Hitze, Kälte, Schnee oder Hagel - dazu Pflanzenwachstum, Schmutz oder Staub.

Gerade weil das Dach und die Dachdichtung von besonderer Bedeutung sind, sollten Flachdächer regelmäßig und ordentlich gewartet werden. Vorbeugende Maßnahmen sind ebenso ratsam wie eine umfassende Pflege des Dachs.

Zu Rate ziehen sollte man sich vorab die Flachdachrichtlinien, Regelbücher und Normen zur Abdichtung für ungenutzte Dächer. Nur so lassen sich die Richtlininen - etwa auch zur Begrünung von Dachflächen - und Mindeststandards einhalten.

Hilfreich bei der Wartung ist die Erstellung eines Plans mit den genauen Maßnahmen zur Pflege, Reinigung und Kontrolle. Durch den Plan bekommen Hausherren einen Überblick, wie lange die letzte Wartung zurückliegt und welche Arbeiten noch ausstehen. Diese Überblicksdarstellung ist jedoch auch in einem Versicherungsfall wichtig. Nur mit einer lückenlosen Dokumentation lässt sich beispielsweise belegen, dass Schadenfälle nicht aufgrund mangelhafter Wartung entstanden sind.

Es empfiehlt sich, Experten mit einer sachgerechten Wartung des Flachdachs zu beauftragen. Dies geschieht in der Regel in den Übergangsjahreszeiten. Der Umfang der Arbeiten hängt auch von der Art des Flachdachs ab. So müssen begrünte Flächen wesentlich intensiver und häufiger überwacht werden als Dachflächen ohne Bepflanzung.

Gewährleistung gegen Baumängel: Bürgschaft überprüfen!

Montag, 20. April 2009

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Bauunternehmen eine fünfjährige Gewährleistung nach der Bauabnahme übernehmen muss. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass die meisten Baumängel erst nach dem Einzug bzw. nach einiger Zeit auftreten.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Bauunternehmer in der Zwischenzeit in die Insolvenz gerät - ein Szenario, das angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage und dem schwächelnden Bausektor nicht ganz unwahrscheinlich erscheint? Damit der Hausbesitzer auch in solch einem Fall Ansprüche geltend machen kann, gibt es in der Regel einen Bürgen, der für den kompletten Zeitraum von fünf Jahren die Gewährleistung absichert.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Manche Bürgschaften laufen bereits nach weniger als fünf Jahren aus, sodass der Bauherr Gefahr läuft, nicht mehr zu seinem Recht zu kommen. Daher sollte die formulierte Bürgschaft bzw. der Bürge genau überprüft werden.

Erschwert wird die Angelegenheit durch die spezifischen Besonderheiten und Anforderungen, die jedes Haus an eine Gewährleistung hat. Hier greifen die vorgefertigten Bürgschaftsformulare, wie sie manche Banken anbieten, häufig zu kurz. Individuelle Bedürfnisse sollten also in einen eigens angefertigten Entwurf einfließen.

Vor der Altbaumodernisierung steht die gründliche Bestandsaufnahme

Montag, 13. April 2009

Vor jeder Modernisierung eines Altbaus steht die sorgfältige Analyse der energetischen, maßlichen und technischen Gegebenheiten.

Zur Bestandsaufnahme gehört zunächst die Abklärung der Rahmenbedingungen. Neben den individuellen Wünschen und Nutzungsvorhaben sind es meist die Finanzen, die dem Bauvorhaben die Grenzen aufweisen. Nicht vergessen werden sollte jedoch auch die Beschaffenheit der Bausubstanz, die manche Änderungswünsche unmöglich macht. Ein nicht zu vernachlässigender Punkt bilden schließlich Bauvorschriften und Richtlinine, die es zu beachten gilt.

Im Vergleich zu einem Neubau sind die Grenzen bei der Altbaumodernisierung wesentlich enger gefasst. Problematisch ist hierbei jedoch oft, die Bausubstanz genau zu analysieren. Und genau darin lauern Gefahren für überbordende Kosten. Eine gründliche Bestandaufnahme zahlt sich also in jedem Fall aus.

Es empfiehlt sich, schon ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten. Vor allem die Ämter für Brandschutz und Denkmalschutz sollten über die Umbaupläne unterrichtet werden, damit deren Vorgaben schon früh in den Bauplan eingearbeitet werden können. Doch auch eine andere Maßnahme wirkt sich - auch in finanzieller Hinsicht - positiv aus: Informiert man Nachbarn und Grundstücksinhaber frühzeitig, erspart man sich möglicherweise teure und langwierige Gerichtsprozesse.

Ein natürlicher Dämmstoff: Hanf

Samstag, 04. April 2009

Bei der Hausdämmung kann man auf einen Stoff zurückgreifen, dessen Eigenschaften sich die Menschen seit Jahrhunderten zu Nutze machen: der Hanf. Anspruchslos während des Anbaus, wächst die Kulturpflanze innerhalb von einhundert Tagen stolze vier Meter - und das ganz ohne Pestizide oder Herbizide. Außerdem hinterlässt er einen lockeren Boden, der frei von Unkraut ist. In Deutschland ist der Hanfanbau seit mehr als zehn Jahren erlaubt, sofern es sich um eine Hanfsorte handelt, die einen definierten Rauschwert nicht übersteigt.

Um Hanf nutzbar als Dämmstoff nutzbar zu machen, benötigt man die Fasern innerhalb des Pflanzenstengels. Er zeichnet sich durch eine Feuchteunempfindlichkeit und besondere Stabilität aus. Der Faseranteil aus dem Stengel wird mit Natriumcarbonat imprägniert und dann mithilfe von Polyester zu einem Vlies. Die Gefahr eines Befalls von Käfern und Motten besteht bei Hanffasern nicht, da diese kein Eiweiß enthalten.

Der Dämmstoff Hanf bzw. die aus ihm gefertigten Matten sind für einen Einsatz bei der Dachdämmung, Wanddämmung und Bodendämmung geeignet.

Technische Daten
Wärmeleitfähigkeit: 0,045 W/(m²K)
Rohdichte: 24- 40 Kg/m³
Baustoffklasse: B2

Quelle: baunetzwissen.de