Was tun bei Baumängeln?
Montag, 11. Mai 2009Sie sind ärgerlich, kosten Nerven und Geld: Baumängel sind Ärgernis Nummer eins für Hausbauer und Immobilienbesitzer. Und doch lassen sie sich bei größeren Bauprojekten kaum vermeiden. Umso wichtiger ist es daher, bei Pfusch am Bau entschlossen und richtig zu reagieren.
In der Regel beträgt die gesetzliche Garantie auf Handwerkerleistungen vier oder fünf Jahre. Die genaue Garantiezeit ist abhängig davon, ob und auf welcher Grundlage ein Vertrag geschlossen wurde. Bauverträge können zum Beispiel auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen beruhen.
Treten tatsächlich Baumängel auf, ist richtiges Handeln seitens des Hausherren gefragt. Dazu gehört eine sorgfältige Dokumentation der begangenen Fehler. Dabei sollten die Auftraggeber niemals selbst versuchen, die Schäden zu beseitigen - dies kann die Baumängel noch verschlimmern und eine Minderung der Garantieleistung zur Folge haben. Bei einer Selbstbehandlung des Problems können außerdem wichtige Beweise verloren gehen.
Nach der sorgfältigen Dokumentation der Mängel sollte der Hausherr den Handwerker darüber informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Geschieht die Behebung der Fehler nicht innerhalb dieser Frist, kann entweder eine Fristverlängerung vereinbart oder aber ein Fachanwalt eingeschaltet werden. In der Regel entfaltet allein die Androhung der Einleitung rechtlicher Mittel eine Wirkung auf den Handwerker.
Geschehen die Baumängel noch während des laufenden Bauvorhabens, so kann ein Teilbetrag der Handwerkerrechnung einbehalten werden. Achtung: Es ist nicht zulässig, die gesamte Zahlung der Rechnung zurückzustellen, wenn ein Großteil der Arbeiten fachgerecht erledigt wurde.
Beseitigt der Handwerker die Bauschäden trotz allem nicht, bleibt der Rückzug vom Vertrag und die Suche nach einem neuen Bauunternehmen.
