18. Mai 2013
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Archiv für Juni 2009

Beim Bauträger gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Sonntag, 28. Juni 2009

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Was im Kleinen beim Einkaufen oder Ausgehen gilt, ist bei einer Investition von mehreren Hunderttausend Euro erst recht geboten. Mit anderen Worten: Auch beim Hausbau sollte man sich vorab genau über die bauausführende Firma informieren bzw. sich unterschiedliche Angebote einholen. Denn leider gibt es auch in der Baubranche schwarze Schafe, die den Hausbau schnell zum Albtraum machen und bis zur privaten Insolvenz führen können.

So gibt es Bauträger, die Vorauszahlungen vom Kunden verlangen, die Leistungen danach aber nicht erbringen, weil ihre Firma selbst insolvent gegangen ist. Das doppelte Ärgernis: Nicht nur ist das Haus nicht fertig, sondern es wurde bereits mehr Geld bezahlt, als geleistet wurde. Ironie des Schicksals ist häufig, dass die insolventen Bauträger schon wenig später unter neuem Firmennamen fingieren und dasselbe Spiel weitertreiben.

Häuslebauer sind daher gut beraten, sich vorher eingehend informieren und beraten zu lassen. Eindrücke über die bisherige Arbeit des Baudienstleisters lassen sich am besten an Referenzobjekten sammeln; dazu empfiehlt es sich, mit ehemaligen Kunden in Kontakt zu treten. Handwerkskammern, Innungen und ähnliche Einrichtungen können ebenfalls wichtige Auskünfte und Hinweise geben. Schließlich hilft ein Blick auf die Firmengeschichte: Wie lange gibt es das Unternehmen bereits und handelt es sich um ein lokal verwurzeltes Bauunternehmen?

Beim Hausbau: Förderinstrumente nutzen, Geld sparen!

Sonntag, 21. Juni 2009

Hausbauer sollten sich vor der Umsetzung ihres Vorhabens unbedingt über die staatlichen Förderprogramme und Kreditvergünstigungen informieren. Hier ein Überblick über einige Förderinstrumente:

Sparzulage für Arbeitnehmer:
Dabei handelt es sich um eine staatliche Prämie für vermögenswirksame Leistungen (vL), das heißt jene Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitgeber anlegt. Die vL können auch für die Tilgung von Darlehen selbstgenutzter Immobilien oder für Bausparverträge verwendet werden.

Prämie für den Wohnungsbau:
Erlangen die Bausparbeiträge ein Minimum von 50 Euro im Jahr, so werden sie mit 8,8 Prozent gefördert. Damit können Aufwendungen mit bis zu 1.024 Euro für Eheleute und bis zu 512 Euro für Einzelpersonen bezuschusst werden.

Wohn-Riester:
Die Zulagen können für die Abzahlung eines laufenden Immobilienkredits, ein Bausparkonto oder für Eigentum verwendet werden. Die Höhe der Zulage beträgt für Ehepaare bis zu 308 Euro; Alleinstehende erhalten die Hälfte.

Baufinanzierung: Es muss genug zum Leben bleiben

Sonntag, 14. Juni 2009

Es ist für die meisten die größte Investition ihres Lebens: Wer ein eigenes Haus bauen oder eine Immobilie erwerben will, muss viel Geld in die Hand nehmen. Geld, das man häufig nur mithilfe eines Kredits bei der Bank auftreiben kann. Vor dem Hausbau sollte daher eine umfassende Finanzplanung stehen, die berücksichtigt, dass die monatliche Raten für den Baukredit in einem tragbaren Rahmen bleiben.

Als Faustregel gilt, dass mindestens ein Drittel des Nettoeinkommens noch für die Kosten der Lebenshaltung zur Verfügung stehen sollten. Handelt es sich um einen alleinstehenden Bauherren, so sollte eine Summe von 700 Euro nicht unterschritten werden, da ansonsten die gesetzliche Pfändungsgrenze unterschritten wird. Für jede weitere erwachsene Person sind etwa 300 Euro, für jedes Kind zusätzlich 200 Euro zu veranschlagen. Das ergibt für eine Familie mit zwei Kindern also ein Bedarf von 1.400 Euro pro Monat, der zum Leben übrig bleiben sollte.

Bei der Finanzplanung sollte also darauf geachtet werden, wo möglicherweise Einsparpotenziale genutzt und worauf verzichtet werden kann. Hier hilft letztlich nur eine offene und ehrliche Analyse der eigenen Finanzen und der Bereitschaft, für das Haus Opfer zu bringen. Außerdem sollte ein gewisser Puffer in die Finanzplanung eingebaut werden, der auch Spielraum für außerplanmäßige Ausgaben lässt.

Hausbau: Die neun Leistungsphasen von Architekten

Sonntag, 07. Juni 2009

Entgegen landläufiger Meinung können Architekten nicht einfach ihr Honorar selbst festlegen. Sie halten sich - ähnlich wie beispielsweise Ärzte - an eine Gebührenordnung, die sogenannte “Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI). Diese Ordnung legt Mindest- und Höchstsätze für die Tätigkeiten von Bauplanern fest.

Insgesamt gibt es neun verschiedene Leistungsphasen, die einzeln abgerechnet werden. Je nachdem, wie viele Leistungen der Hausbauer also in Anspruch nimmt, variiert auch das Honorar für den Architekten. Als Faustregel gilt: Werden alle Leistungen nachgefragt, beträgt die Bezahlung in etwa zehn Prozent der Baukosten. Folgende Leistungsphasen sind dabei zu unterscheiden:

1. Ermittlung der Grundlagen
Diese Phase ist als Startschuss zu sehen. Hier bespricht der Architekt mit den Bauherren vorab Wünsche, Nutzungsanforderungen und Finanzielles. Der Architekt gibt in dieser Phase auch einen Überblick über die benötigten zusätzlichen Fachkräfte. Diese Leistung macht ungefähr drei Prozent des Gesamthonorars aus.

2. Vorplanung
In dieser Phase erstellt der Architekt in der Regel mehrere Planskizzen und Vorschläge, die die Anforderungen und Wünsche der Häuslebauer beinhalten. Möglicherweise werden hier bereits Informationen bei Bauämtern eingeholt und das Projekt auf seine Kosten geprüft. Die Phase schlägt mit sieben Prozent des Gesamthonorars zu Buche.

3. Planung des Entwurfs
Hier werden die Planskizzen konkretisiert und das Planungskonzept gemeinsam mit der Objektbeschreibung zu einem Entwurf entwickelt. In dieser Phase (die elf Prozent des Honorars ausmacht) können konkretere Kostenberechungen erfolgen.

4. Planung der Genehmigung
Nachdem der Bauherr die fertig gestellten Entwürfe abgesegnet hat, kümmert sich der Architekt um die notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Bei Bedarf muss er verhandeln und Anpassungen an den Entwürfen vornehmen. Dafür erhält der Architekt sechs Prozent des Gesamthonorars.

5. Planung der Ausführung
In dieser Phase plant der Architekt die konkrete Umsetzung der Baupläne - sie macht ein Viertel des Gesamthonorars aus.

6. Vergabevorbereitung
Nachdem die Bauleistungen klar definiert und aufgeteilt wurden, kann der Architekt verschiedene Handwerker mit den Aufgaben betrauen. Gegebenenfalls leitet er Vergabeverfahren ein bzw. holt sich verschiedene Angebote ein. Dafür bekommt er zehn Prozent des Gesamthonorars.

7. Mitwirkung bei der Vergabe
Auch wenn die endgültige Entscheidung der Vergabe beim Bauherren liegt, wertet der Architekt mit seinem Fachwissen die unterschiedlichen Angebote aus und trifft eine Vorauswahl. Dafür erhält er vier Prozent des Gesamthonorars.

8. Überwachung des Baufortschritts
Diese zentrale Aufgabe des Architekten als Bauleiter ist essenziell für jeden Hausbauer, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Auch wird so der anvisierte Zeitplan überwacht. Demenstprechend beträgt der Anteil dieser Phase am Gesamthonorar 31 Prozent.

9. Dokumentation
Nachdem das Haus fertig gestellt ist, erfolgt eine Baubegehung durch den Architekten, um etwaige Baumängel festzustellen. Außerdem erstellt er eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen und Aufträgen des Bauvorhabens. Er erhält dafür drei Prozent des Gesamthonorars.