5. Februar 2012
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Archiv für Juli 2009

Helfende Hände beim Hausbau - gut versichert?

Freitag, 31. Juli 2009

Es ist das Normalste der Welt: Wer ein Haus baut, hat viele helfende Hände. Da kommt mal eben der Nachbar vorbei und packt mit an, ein Verwandter fliest das Bad und der entfernte Bekannte hilft beim Dachdecken. Durch Eigenleistung lassen sich die Kosten für den Hausbau erheblich senken. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn den freiwilligen Helfern etwas zustößt?

Prinzipiell haftet bei einem Unfall dann der Bauherr - und zwar mit seinem vollen Vermögen. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, die Helfer bei der Berufsgenossenschaft anzumelden und ggf. versichern zu lassen. Die Versicherungssumme ist in der Regel abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden, kann jedoch mehr als 1,50 Euro pro Stunde kosten. Das erscheint viel - schützt aber vor möglichen Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüchen.

Die Versicherungspflicht entfällt dagegen, wenn es sich um kleinere Gefälligkeiten unter Verwandten handelt. Doch auch in diesem Fall können Unfälle eintreten, für die der private Bauherr voll haften muss. Auch Bauherren selbst sollten sich überlegen, für den Zeitraum des Hausbaus für sich bzw. den möglichen Partner eine Versicherung abzuschließen.

Immobilie: Ausreichend versichert muss sie sein

Sonntag, 26. Juli 2009

Gerade die turbulenten Sommergewitter und Unwetter rufen es uns wieder in Erinnerung: Die eigene Immobilie sollte ausreichend versichert sein. Doch dies ist häufig einfacher gesagt als getan - im Dickicht der unterschiedlichen Angebote ist es schwierig, die genauen Leistungen im Blick zu haben.

So muss für Photovoltaikanlagen etwa eine eigene Versicherung gegen Unwetterschäden abgeschlossen werden, es sei denn, die private Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung deckt diese Anlagen nicht bereits ab. Bei Unsicherheit sollten sich Immobilienbesitzer daher die Versicherungspolice genau durchlesen.

Für Schäden an Häusern und - je nach Umfang - auch für Schäden im Garten, an Gartenhäusern oder Ähnlichem haftet in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Wurden die Schäden durch einen Sturm verursacht, muss der Versicherte jedoch nachweise, dass dieser mindestens eine Stärke von acht erreicht hat. Hagelschäden werden dagegen normalerweise problemlos übernommen; es sei denn, die beschädigten Hausteile waren grob fahrlässig befestigt oder bereits in desolatem Zustand.

Für bewegliche Gegenstände innerhalb der Immobilie gibt es die Haftpflichtversicherung. Je nach Art des Vertrags deckt sie auch die Wohnungen von Kindern, die noch über kein eigenes Einkommen verfügen.

Beim Hausbau nicht erst nach der Bemusterung aufpassen

Sonntag, 26. Juli 2009

Weil Häuslebauer häufig noch nicht genau wissen, wie ihr Haus einmal aussehen soll, erhöht sich die im Bauvertrag festgeschriebene Summe für das Eigenheim in vielen Fällen noch einmal um bis zu 7.500 Euro. Zu diesem Schluss kommt die Studie des Schutzbundes der Bauherren von Berlin.

Häufig wird erst nach Abschluss des Bauvertrages die endgültige Ausstattung festgelegt. Bei der sogenannten Bemusterung, im Zuge derer die Hausbauer in Musterhäusern abschließend ihre Einrichtung aussuchen, kommen daher noch einmal Kosten für Leistungen hinzu, die im Bauvertrag nicht präzise definiert wurden. Ein Beispiel: Während im Bauvertrag lediglich steht, “Das Bad wird gefliest”, werden bei der Bemusterung die genauen Fliesen ausgesucht, die gegebenfalls über den Grundpreis hinausgehen. Bei den vielen Einzelpositionen, die es auszuwählen gilt, kommt dann schnell ein sattes Plus im Kaufpreis hinzu.

Häuslebauer sollten sich also vorab genau informieren, welcher Standard im Bauvertrag festgelegt wurde und im Zweifelsfall bei der Auswahl auf die teuren Designer-Fliesen verzichten. Doch nicht erst nach dem Abschluss des Bauvertrages beginnt die Verantwortung des Bauherren: Bereits vor der Unterzeichnung sollten die Wünsche und Anforderungen ans neue Haus so präzise wie möglich formuliert werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Welches Haus ganz genau?

Sonntag, 12. Juli 2009

Direkt nach der Entscheidung, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, steht die “Qual der Wahl” an: Welche Hausform soll es eigentlich sein? Welche Art von Haus wird meinen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht? Nicht wenige sind angesichts der vielen Möglichkeiten einigermaßen rat- und hilflos. Hier die wichtigsten Bauformen:

Reihenhaus:
Bei einem Reihenhaus sind die Kosten für das Baugrundstück häufig geringer als bei einem freistehenden Baugrund, da sich mehrere Bauherren die Kosten für die Erschließung und das Grundstück teilen. Manche empfinden es jedoch als Nachteil, auf relativ engem Raum mit anderen Familien/Bewohnern zusammenzuwohnen und fühlen sich dort eingeengt.

Bungalow:
Ein Bungalow ist ein Haus mit nur einer Etage. Da Bungalows nicht hoch, sondern breit bebaut werden, kann dennoch eine Wohnfläche von einhundert Quadratmetern und Mehr zustande kommen. Gerade ältere Häuslebauer schätzen die Ebenerdigkeit, die ein altersgerechtes Wohnen erheblich erleichtert.

Ein- oder Mehrfamilienhaus:
Ein Ein- oder Mehrfamilienhaus geht normalerweise über zwei oder mehr Stockwerke. Von den vorgestellten Bauformen handelt es sich um die teuerste; allerdings bietet sie in der Regel auch die größte Wohnfläche und eignet sich besonders für Familien.

Vor dem Grundstückskauf: Bebauungsplan anschauen

Freitag, 03. Juli 2009

Nach dem Erwerb eines Grundstücks ist die Freude zunächst groß: Die Ideen für die Bebauung sprudeln, Pläne werden gehegt, Wunschträume erdacht. Doch bevor es an die Umsetzung geht, sollten sich die angehenden Bauherren ein entscheidendes Dokument ansehen: den Bebauungsplan. Denn dieser kann so manchen Traum schnell wieder zerstören.

Der Bebauungsplan liefert wichtige Informationen über das Grundstück. Vor allem legt er fest, was bzw. in welchem Umfang dort gebaut werden darf.

Der Plan lässt sich bereits vor dem Kauf eines Grundstücks beim zuständigen Amt der Gemeinde (in der Regel das Bauamt) einsehen. So kann man im Vorfeld abwägen, ob das Grundstück den eigenen Vorstellungen überhaupt entsprechen kann. Bei Verständnisschwierigkeiten beim Lesen des Plans ist es möglich, sich Hilfe von den zuständigen Beamten oder einem Architekten zu holen.

Der Bebauungsplan regelt nicht nur den genauen Standort des Hauses auf der Parzelle, sondern meist auch dessen Größe (Höhe, Breite, etc.). Darüber hinaus legt er die Grenzen, Baulinien und die Anzahl der Geschosse, die gebaut werden dürfen, fest. Je nach Gemeinde schreibt der Plan auch eine bestimmte Gestaltung des Daches vor, etwa zur Wahrung des Ortsbildes.

Hinsichtlich des Bebauungsplans herrscht Rechtssicherheit und -verbindlichkeit. Das bedeutet zum einen, dass das Bauamt nach dem Erwerb den Plan nicht mehr (maßgeblich) verändern darf. Zum anderen muss sich der Grundstücksbesitzer an die Regeln des Plans halten.