23. Mai 2013
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Baufirma darf Materialien nicht austauschen

Vor dem Abschluss eines Vertrages mit einer Baufirma sollten Häuslebauer sämtliche Klauseln genau unter die Lupe nehmen. Denn nicht selten kommt es vor, dass Firmen Dinge in die Verträge einbauen, die rechtlich gar nicht zulässig sind.

So ist es der Baufirma beispielsweise nicht gestattet, Baumaterial ohne Absprache mit dem Bauherrn einfach auszutauschen. Dies betont der Verband Privater Bauherren (Berlin). Dasselbe gilt auf Baukonstruktionen, die mit dem Bauherrn zuvor vereinbart waren. Klauseln wie “Die Baufirma behält sich vor, Material- und Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen”.

Neben diesem Beispiel lauern viele weitere Gefahren. Die Überprüfung des Vertrags durch einen unabhängigen Baugutachter ist daher empfehlenswert.

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