Beim Kauf eines Grundstückes fallen für den Käufer folgende Kostenpositionen an.
- Kaufpreis der Immobilie
- Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises
- Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
- Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
- Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
- evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
- evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)
- evtl. Erschließungsgebühren
Die Kaufnebenkosten sind je nach Fälligkeit zu bezahlen, ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erhalt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt) findet keine Kaufabwicklung bzw. Eintragung in das Grundbuch statt. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und die Übergabe (”Übergang von Nutzen und Lasten”) der Immobilie wird mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart.
Allgemeine Hinweise
Gemäß dem BGB ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, der vereinbarte Kaufpreis ist häufig Ausgangspunkt um die Nebenkosten zu errechnen.
Notargebühren
Immobilienkaufverträge bedürfen für ihre Gültigkeit der notariellen Beurkundung, der Immobilienkauf “per Handschlag” ist nichtig. Für die Tätigkeit des Notars fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis bzw. dem Grundschuldbetrag richtet.