18. Mai 2012
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Baumängel können teuer werden

Freitag, 13. November 2009

Viele Häuslebauer versuchen zu sparen. Das ist nicht nur verständlich, sondern angesichts oft knapper Budgets auch äußerst ratsam. Niemand sollte sich mit der beträchtlichen Investition finanziell übernehmen, die Freude an den eigenen vier Wänden wird sonst allzu schnell zur Belastung. Allerdings will Sparen auch gelernt sein: Denn Geiz an der falschen Stelle kann verheerende Auswirkungen nach sich ziehen.

Zu den Konsequenzen eines allzu engen Geldbeutels zählen vor allem überhöhte Heizkosten und die kostenintensive Reparatur von Bauschäden und -mängeln. Einer Studie des Bauherrenschutzbundes (BSB) zufolge treten immerhin zehn Prozent aller Baumängel im Bereich der Luftdichte auf. Neun Prozent der nicht ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten sind bei der Wärmedämmung zu finden. Häufige Schwachstellen: Fenster, Türen sowie das Dach - also genau die Stellen eines Hauses, die hauptverantwortlich für die Energiebilanz des Baus sind. Durch Baumängel hervorgerufene undichte Stellen oder Wärmebrücken erhöhen zudem die Gefahr von Schimmelpilzbefall.

Da die Fehler sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauphase auftreten können, sollten Hausbauer auf die möglichst zertifizierte Qualität von Architekten und Handwerkern achten. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme besteht in einem unabhängigen Baugutachter, der das Baugeschehen von Anfang an begleitet und bei Problemen einschreitet.

Sachverständige einsetzen und Baumängel verhindern

Samstag, 30. Mai 2009

Die Zahl ist beachtlich: Nach Angaben des Bundesbauministeriums müssen bis zu zehn Prozent der Kosten für den Rohbau nach seiner Fertigstellung durchschnittlich für die Beseitigung von Bauschäden und Mängeln aufgebracht werden. Umso wichtiger ist es, bereits während der Bauphase die Fortschritte regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren. Da sich Pfusch am Bau häufig nur scher erkennen lässt, ist der externe Rat eines unabhängigen Bauexperten in jedem Fall empfehlenswert. Sachverständige lassen sich beispielsweise über den TÜV finden.

Die Experten überprüfen in regelmäßigen Abständen die vertraglich gesicherten Anforderungen des Baus mit dem tatsächlichen Bauwerk bzw. -fortschritt. Entsprechen die Arbeiten der abgesprochenen Qualität? Richten sich die Gebäudefassade und Fenster nach den aktuellen Vorschriften für energieeffizientes Bauen? Anhand von Toleranzgrenzen können die Sachverständigen jeden Fehler feststellen, dokumentieren und dem Hausherren kommunizieren.

Die umfangreiche Dokumentation dient in einem Streitfall auch als Beweismittel gegenüber der bauausführenden Unternehmung. Besser ist es jedoch, zunächst Fristen für die Beseitigung der Mängel zu setzen und sich gütlich zu einigen. Die Erfahrung zeigt, dass oft allein die Anwesenheit eines Sachverständigen zur erheblichen Verbesserung der Arbeitsqualität beiträgt. Da die Erbauer des Hauses wissen, dass jeder Fehler bemerkt werden kann, arbeiten sie von Anfang an gründlicher und genauer. Letzten Endes ist ein Bausachverständiger also eine lohnende Investition.

Was tun bei Baumängeln?

Montag, 11. Mai 2009

Sie sind ärgerlich, kosten Nerven und Geld: Baumängel sind Ärgernis Nummer eins für Hausbauer und Immobilienbesitzer. Und doch lassen sie sich bei größeren Bauprojekten kaum vermeiden. Umso wichtiger ist es daher, bei Pfusch am Bau entschlossen und richtig zu reagieren.

In der Regel beträgt die gesetzliche Garantie auf Handwerkerleistungen vier oder fünf Jahre. Die genaue Garantiezeit ist abhängig davon, ob und auf welcher Grundlage ein Vertrag geschlossen wurde. Bauverträge können zum Beispiel auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen beruhen.
Treten tatsächlich Baumängel auf, ist richtiges Handeln seitens des Hausherren gefragt. Dazu gehört eine sorgfältige Dokumentation der begangenen Fehler. Dabei sollten die Auftraggeber niemals selbst versuchen, die Schäden zu beseitigen - dies kann die Baumängel noch verschlimmern und eine Minderung der Garantieleistung zur Folge haben. Bei einer Selbstbehandlung des Problems können außerdem wichtige Beweise verloren gehen.
Nach der sorgfältigen Dokumentation der Mängel sollte der Hausherr den Handwerker darüber informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Geschieht die Behebung der Fehler nicht innerhalb dieser Frist, kann entweder eine Fristverlängerung vereinbart oder aber ein Fachanwalt eingeschaltet werden. In der Regel entfaltet allein die Androhung der Einleitung rechtlicher Mittel eine Wirkung auf den Handwerker.
Geschehen die Baumängel noch während des laufenden Bauvorhabens, so kann ein Teilbetrag der Handwerkerrechnung einbehalten werden. Achtung: Es ist nicht zulässig, die gesamte Zahlung der Rechnung zurückzustellen, wenn ein Großteil der Arbeiten fachgerecht erledigt wurde.

Beseitigt der Handwerker die Bauschäden trotz allem nicht, bleibt der Rückzug vom Vertrag und die Suche nach einem neuen Bauunternehmen.