19. Mai 2013
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Artikel mit ‘Bauherr’ getagged

Baufirma darf Materialien nicht austauschen

Freitag, 27. November 2009

Vor dem Abschluss eines Vertrages mit einer Baufirma sollten Häuslebauer sämtliche Klauseln genau unter die Lupe nehmen. Denn nicht selten kommt es vor, dass Firmen Dinge in die Verträge einbauen, die rechtlich gar nicht zulässig sind.

So ist es der Baufirma beispielsweise nicht gestattet, Baumaterial ohne Absprache mit dem Bauherrn einfach auszutauschen. Dies betont der Verband Privater Bauherren (Berlin). Dasselbe gilt auf Baukonstruktionen, die mit dem Bauherrn zuvor vereinbart waren. Klauseln wie “Die Baufirma behält sich vor, Material- und Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen”.

Neben diesem Beispiel lauern viele weitere Gefahren. Die Überprüfung des Vertrags durch einen unabhängigen Baugutachter ist daher empfehlenswert.

Beim Bauträger gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Sonntag, 28. Juni 2009

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Was im Kleinen beim Einkaufen oder Ausgehen gilt, ist bei einer Investition von mehreren Hunderttausend Euro erst recht geboten. Mit anderen Worten: Auch beim Hausbau sollte man sich vorab genau über die bauausführende Firma informieren bzw. sich unterschiedliche Angebote einholen. Denn leider gibt es auch in der Baubranche schwarze Schafe, die den Hausbau schnell zum Albtraum machen und bis zur privaten Insolvenz führen können.

So gibt es Bauträger, die Vorauszahlungen vom Kunden verlangen, die Leistungen danach aber nicht erbringen, weil ihre Firma selbst insolvent gegangen ist. Das doppelte Ärgernis: Nicht nur ist das Haus nicht fertig, sondern es wurde bereits mehr Geld bezahlt, als geleistet wurde. Ironie des Schicksals ist häufig, dass die insolventen Bauträger schon wenig später unter neuem Firmennamen fingieren und dasselbe Spiel weitertreiben.

Häuslebauer sind daher gut beraten, sich vorher eingehend informieren und beraten zu lassen. Eindrücke über die bisherige Arbeit des Baudienstleisters lassen sich am besten an Referenzobjekten sammeln; dazu empfiehlt es sich, mit ehemaligen Kunden in Kontakt zu treten. Handwerkskammern, Innungen und ähnliche Einrichtungen können ebenfalls wichtige Auskünfte und Hinweise geben. Schließlich hilft ein Blick auf die Firmengeschichte: Wie lange gibt es das Unternehmen bereits und handelt es sich um ein lokal verwurzeltes Bauunternehmen?

Was tun bei Baumängeln?

Montag, 11. Mai 2009

Sie sind ärgerlich, kosten Nerven und Geld: Baumängel sind Ärgernis Nummer eins für Hausbauer und Immobilienbesitzer. Und doch lassen sie sich bei größeren Bauprojekten kaum vermeiden. Umso wichtiger ist es daher, bei Pfusch am Bau entschlossen und richtig zu reagieren.

In der Regel beträgt die gesetzliche Garantie auf Handwerkerleistungen vier oder fünf Jahre. Die genaue Garantiezeit ist abhängig davon, ob und auf welcher Grundlage ein Vertrag geschlossen wurde. Bauverträge können zum Beispiel auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen beruhen.
Treten tatsächlich Baumängel auf, ist richtiges Handeln seitens des Hausherren gefragt. Dazu gehört eine sorgfältige Dokumentation der begangenen Fehler. Dabei sollten die Auftraggeber niemals selbst versuchen, die Schäden zu beseitigen - dies kann die Baumängel noch verschlimmern und eine Minderung der Garantieleistung zur Folge haben. Bei einer Selbstbehandlung des Problems können außerdem wichtige Beweise verloren gehen.
Nach der sorgfältigen Dokumentation der Mängel sollte der Hausherr den Handwerker darüber informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Geschieht die Behebung der Fehler nicht innerhalb dieser Frist, kann entweder eine Fristverlängerung vereinbart oder aber ein Fachanwalt eingeschaltet werden. In der Regel entfaltet allein die Androhung der Einleitung rechtlicher Mittel eine Wirkung auf den Handwerker.
Geschehen die Baumängel noch während des laufenden Bauvorhabens, so kann ein Teilbetrag der Handwerkerrechnung einbehalten werden. Achtung: Es ist nicht zulässig, die gesamte Zahlung der Rechnung zurückzustellen, wenn ein Großteil der Arbeiten fachgerecht erledigt wurde.

Beseitigt der Handwerker die Bauschäden trotz allem nicht, bleibt der Rückzug vom Vertrag und die Suche nach einem neuen Bauunternehmen.

Vom Traum zur Wirklichkeit: 10 Schritte bis zum eigenen Haus

Sonntag, 01. März 2009

Ein Hausbau will gut geplant sein. Der Blog bauen-einrichten.de zeigt die wichtigsten Schritte für eine gute Planung:

1) Bedarfsermittlung: Welche Grundstücksgröße wird benötigt? Welche und wie viele Räume muss das Haus haben?

2) Wohnlage finden: Soll das Haus in der Stadt oder in eher ländlichem Gebiet gebaut werden? Welchen Anfahrtsweg zu meiner Arbeitsstelle will ich in Kauf nehmen?

3) Auswahl des Grundstücks: In welcher Umgebung möchte ich leben? In einer Wohngegend mit vielen Familien? Eher in ruhiger Lage mit dem nächsten Nachbarn in weiter Ferne?

4) Aufstellung eines Zeitplans: Wann soll mit dem Hausbau begonnen werden? Welche Meilensteine für die Erreichung wichtiger “Etappenziele” werden gesteckt? Für wann ist der Einzug geplant?

5) Planung der Finanzierung: Welcher Kredit ist dewr richtige für mich? Gibt es besonders günstige Baukredite, die ich in Anspruch nehmen könnte? Wie hoch darf die monatliche Ratenzahlung höchstens sein?

6) Ermittlung der Kosten: Wie hoch sind die Baukosten? Wo liegen mögliche Gefahren für eine Verteuerung? Sind wirklich alle Kosten (auch Grundstücks- und Erschließungskosten, Einrichtung und Außengestaltung) berücksichtigt?

7) Angebotsvergleich: Welche Architekten und Planungsbüros bieten welche Leistungen und Angebote? Wie teuer ist welcher Hersteller? Wer kann meine Wünsche am günstigsten erfüllen?

8 ) Auftragsvergabe: Welches Baukonzept wird gewählt? Soll es ein Fertighaus sein? Wird ein Architekt beauftragt?

9) Regelmäßige Kontrolle der Baustelle: Wie steht es mit der Umsetzung des Bauplans? Wird der Zeitplan eingehalten? Wird ordentlich gearbeitet oder treten Mängel auf?

10) Bauabnahme: Sind Mängel vorhanden bzw. behoben? Wurden alle Leistungen zur Zufriedenheit erfüllt?

Teilabnahme: Eine Falle für Hausbauer

Dienstag, 27. Januar 2009

Vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Bauunternehmen sollten sich die Hauskäufer genau mit den vertraglich festgehaltenen Bestimmungen auseinander setzen.

Eine geläufige Falle stellt die sogenannte “Teilabnahme” dar. Sie sieht vor, dass der Bauherr gemeinsam mit dem Bauträger die unterschiedlichen Bauabschnitte nach der jeweiligen Fertigstellung begutachtet. Sobald jedoch keine Einwände erhoben sind, geht die Haftung direkt vom Bauunternehmer auf den Hausbauer über. Da sich eventuelle Schäden oft erst später ergeben bzw. eine Gutachterprüfung sehr viel Geld verschlingen würde, ist von einem solchen Vertragspassus dringend abzuraten.

Unabdingbar ist jedoch die Endabnahme nach der Fertigstellung des Hauses. Sie schließt quasi den Vertrag ab und überträgt - jedenfalls sofern Protest ausbleibt - die Haftung auf den Bauherrn. Mit dieser Bauabnahme bestätigt dieser im rechtlichen Sinne, dass keine Mängel vorhanden sind. Bei diesem Schritt sollte also genau überprüft werden, ob tatsächlich alles zur Zufriedenheit ausgeführt wurde bzw. ob alle Leistungen erbracht worden sind.

Studie: So sparen die Deutschen beim Bauen

Samstag, 03. Januar 2009

Auf steigende Baukosten haben die Hausbauer in den vergangenen Jahren vor allem reagiert, indem sie auf gebrauchte Immobilien zurückgegriffen haben. Zwar ist dort das Risiko böser Überraschungen in Form unvorhergesehener Reparaturen größer, doch die teilweise signifikant geringeren Preise älterer Bauten waren häufig ausschlaggebend für die Entscheidung.

Häuslebauer, die sich dennoch für einen Neubau entschieden haben, achteten in den vergangenen Jahren jedoch auch auf ihre Kosten. Eine von mehreren Baufinanzierern in Auftrag gegebene Studie ergab nun, dass die Bauherren zur Kostensenkung ihre Eigenleistung erheblich gesteigert haben.

Insgesamt gaben neun von zehn Teilnehmer der Erhebung an, beim Hausbau aufs Geld achten zu müssen und aus diesem Grund nach Kostensenkungsmöglichkeiten Ausschau zu halten. Auf Platz eins der Einsparungen: die sogenannte “Muskelhypothek”, das heißt die selbst erbrachte Leistung.

Die Befürchtung, die Betroffenen könnten sich zuviel zumuten, wurde von der Statistik aber nicht bestätigt. Nur vier Prozent aller Häuslebauer wollten die eigenen vier Wände ausschließlich durch Eigenleistung errichten.

Gespart wird außerdem an Räumen, die nicht unbedingt für notwendig gehalten werden. Knapp 40 Prozent verzichteten auf den Keller, weitere 25 Prozent entschieden sich anstatt einer Garage für einen kostengünstigeren Carport.

Bei der Wahl der Grundstücke dagegen geben sich die Hausbauer weniger kompromissbereit. Aufgrund niedrigerer Bauplatzpreise an einem anderen Ort zu bauen, kommt für weniger als ein Zehntel der Bauherren in Betracht. Schon eher wählt man aus Sparzwängen einen Baugrund, der etwas kleiner ist.

Weitere Sparmöglichkeiten ergeben sich aus der Verwendung von preiswerten Baumaterialien und aus der Nutzung einfacher Bauformen. Schließlich bleibt die Alternative Doppelhaushälfte oder Reihenhaus, wodurch nicht nur die Erschließlung des Grundstückes, sondern auch das Bauen insgesamt billiger wird.

An der Wohnfläche wiederum sparen nur wenige Häuslebauer. Lediglich sechs Prozent gaben an, sich des Geldes wegen in diesem Bereich einzuschränken.

Quelle: morgenpost.de