23. Mai 2013
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Artikel mit ‘Baumängel’ getagged

Baumängel können teuer werden

Freitag, 13. November 2009

Viele Häuslebauer versuchen zu sparen. Das ist nicht nur verständlich, sondern angesichts oft knapper Budgets auch äußerst ratsam. Niemand sollte sich mit der beträchtlichen Investition finanziell übernehmen, die Freude an den eigenen vier Wänden wird sonst allzu schnell zur Belastung. Allerdings will Sparen auch gelernt sein: Denn Geiz an der falschen Stelle kann verheerende Auswirkungen nach sich ziehen.

Zu den Konsequenzen eines allzu engen Geldbeutels zählen vor allem überhöhte Heizkosten und die kostenintensive Reparatur von Bauschäden und -mängeln. Einer Studie des Bauherrenschutzbundes (BSB) zufolge treten immerhin zehn Prozent aller Baumängel im Bereich der Luftdichte auf. Neun Prozent der nicht ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten sind bei der Wärmedämmung zu finden. Häufige Schwachstellen: Fenster, Türen sowie das Dach - also genau die Stellen eines Hauses, die hauptverantwortlich für die Energiebilanz des Baus sind. Durch Baumängel hervorgerufene undichte Stellen oder Wärmebrücken erhöhen zudem die Gefahr von Schimmelpilzbefall.

Da die Fehler sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauphase auftreten können, sollten Hausbauer auf die möglichst zertifizierte Qualität von Architekten und Handwerkern achten. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme besteht in einem unabhängigen Baugutachter, der das Baugeschehen von Anfang an begleitet und bei Problemen einschreitet.

Hausbau: Die neun Leistungsphasen von Architekten

Sonntag, 07. Juni 2009

Entgegen landläufiger Meinung können Architekten nicht einfach ihr Honorar selbst festlegen. Sie halten sich - ähnlich wie beispielsweise Ärzte - an eine Gebührenordnung, die sogenannte “Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI). Diese Ordnung legt Mindest- und Höchstsätze für die Tätigkeiten von Bauplanern fest.

Insgesamt gibt es neun verschiedene Leistungsphasen, die einzeln abgerechnet werden. Je nachdem, wie viele Leistungen der Hausbauer also in Anspruch nimmt, variiert auch das Honorar für den Architekten. Als Faustregel gilt: Werden alle Leistungen nachgefragt, beträgt die Bezahlung in etwa zehn Prozent der Baukosten. Folgende Leistungsphasen sind dabei zu unterscheiden:

1. Ermittlung der Grundlagen
Diese Phase ist als Startschuss zu sehen. Hier bespricht der Architekt mit den Bauherren vorab Wünsche, Nutzungsanforderungen und Finanzielles. Der Architekt gibt in dieser Phase auch einen Überblick über die benötigten zusätzlichen Fachkräfte. Diese Leistung macht ungefähr drei Prozent des Gesamthonorars aus.

2. Vorplanung
In dieser Phase erstellt der Architekt in der Regel mehrere Planskizzen und Vorschläge, die die Anforderungen und Wünsche der Häuslebauer beinhalten. Möglicherweise werden hier bereits Informationen bei Bauämtern eingeholt und das Projekt auf seine Kosten geprüft. Die Phase schlägt mit sieben Prozent des Gesamthonorars zu Buche.

3. Planung des Entwurfs
Hier werden die Planskizzen konkretisiert und das Planungskonzept gemeinsam mit der Objektbeschreibung zu einem Entwurf entwickelt. In dieser Phase (die elf Prozent des Honorars ausmacht) können konkretere Kostenberechungen erfolgen.

4. Planung der Genehmigung
Nachdem der Bauherr die fertig gestellten Entwürfe abgesegnet hat, kümmert sich der Architekt um die notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Bei Bedarf muss er verhandeln und Anpassungen an den Entwürfen vornehmen. Dafür erhält der Architekt sechs Prozent des Gesamthonorars.

5. Planung der Ausführung
In dieser Phase plant der Architekt die konkrete Umsetzung der Baupläne - sie macht ein Viertel des Gesamthonorars aus.

6. Vergabevorbereitung
Nachdem die Bauleistungen klar definiert und aufgeteilt wurden, kann der Architekt verschiedene Handwerker mit den Aufgaben betrauen. Gegebenenfalls leitet er Vergabeverfahren ein bzw. holt sich verschiedene Angebote ein. Dafür bekommt er zehn Prozent des Gesamthonorars.

7. Mitwirkung bei der Vergabe
Auch wenn die endgültige Entscheidung der Vergabe beim Bauherren liegt, wertet der Architekt mit seinem Fachwissen die unterschiedlichen Angebote aus und trifft eine Vorauswahl. Dafür erhält er vier Prozent des Gesamthonorars.

8. Überwachung des Baufortschritts
Diese zentrale Aufgabe des Architekten als Bauleiter ist essenziell für jeden Hausbauer, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Auch wird so der anvisierte Zeitplan überwacht. Demenstprechend beträgt der Anteil dieser Phase am Gesamthonorar 31 Prozent.

9. Dokumentation
Nachdem das Haus fertig gestellt ist, erfolgt eine Baubegehung durch den Architekten, um etwaige Baumängel festzustellen. Außerdem erstellt er eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen und Aufträgen des Bauvorhabens. Er erhält dafür drei Prozent des Gesamthonorars.

Sachverständige einsetzen und Baumängel verhindern

Samstag, 30. Mai 2009

Die Zahl ist beachtlich: Nach Angaben des Bundesbauministeriums müssen bis zu zehn Prozent der Kosten für den Rohbau nach seiner Fertigstellung durchschnittlich für die Beseitigung von Bauschäden und Mängeln aufgebracht werden. Umso wichtiger ist es, bereits während der Bauphase die Fortschritte regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren. Da sich Pfusch am Bau häufig nur scher erkennen lässt, ist der externe Rat eines unabhängigen Bauexperten in jedem Fall empfehlenswert. Sachverständige lassen sich beispielsweise über den TÜV finden.

Die Experten überprüfen in regelmäßigen Abständen die vertraglich gesicherten Anforderungen des Baus mit dem tatsächlichen Bauwerk bzw. -fortschritt. Entsprechen die Arbeiten der abgesprochenen Qualität? Richten sich die Gebäudefassade und Fenster nach den aktuellen Vorschriften für energieeffizientes Bauen? Anhand von Toleranzgrenzen können die Sachverständigen jeden Fehler feststellen, dokumentieren und dem Hausherren kommunizieren.

Die umfangreiche Dokumentation dient in einem Streitfall auch als Beweismittel gegenüber der bauausführenden Unternehmung. Besser ist es jedoch, zunächst Fristen für die Beseitigung der Mängel zu setzen und sich gütlich zu einigen. Die Erfahrung zeigt, dass oft allein die Anwesenheit eines Sachverständigen zur erheblichen Verbesserung der Arbeitsqualität beiträgt. Da die Erbauer des Hauses wissen, dass jeder Fehler bemerkt werden kann, arbeiten sie von Anfang an gründlicher und genauer. Letzten Endes ist ein Bausachverständiger also eine lohnende Investition.

Was tun bei Baumängeln?

Montag, 11. Mai 2009

Sie sind ärgerlich, kosten Nerven und Geld: Baumängel sind Ärgernis Nummer eins für Hausbauer und Immobilienbesitzer. Und doch lassen sie sich bei größeren Bauprojekten kaum vermeiden. Umso wichtiger ist es daher, bei Pfusch am Bau entschlossen und richtig zu reagieren.

In der Regel beträgt die gesetzliche Garantie auf Handwerkerleistungen vier oder fünf Jahre. Die genaue Garantiezeit ist abhängig davon, ob und auf welcher Grundlage ein Vertrag geschlossen wurde. Bauverträge können zum Beispiel auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen beruhen.
Treten tatsächlich Baumängel auf, ist richtiges Handeln seitens des Hausherren gefragt. Dazu gehört eine sorgfältige Dokumentation der begangenen Fehler. Dabei sollten die Auftraggeber niemals selbst versuchen, die Schäden zu beseitigen - dies kann die Baumängel noch verschlimmern und eine Minderung der Garantieleistung zur Folge haben. Bei einer Selbstbehandlung des Problems können außerdem wichtige Beweise verloren gehen.
Nach der sorgfältigen Dokumentation der Mängel sollte der Hausherr den Handwerker darüber informieren und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Geschieht die Behebung der Fehler nicht innerhalb dieser Frist, kann entweder eine Fristverlängerung vereinbart oder aber ein Fachanwalt eingeschaltet werden. In der Regel entfaltet allein die Androhung der Einleitung rechtlicher Mittel eine Wirkung auf den Handwerker.
Geschehen die Baumängel noch während des laufenden Bauvorhabens, so kann ein Teilbetrag der Handwerkerrechnung einbehalten werden. Achtung: Es ist nicht zulässig, die gesamte Zahlung der Rechnung zurückzustellen, wenn ein Großteil der Arbeiten fachgerecht erledigt wurde.

Beseitigt der Handwerker die Bauschäden trotz allem nicht, bleibt der Rückzug vom Vertrag und die Suche nach einem neuen Bauunternehmen.

Gewährleistung gegen Baumängel: Bürgschaft überprüfen!

Montag, 20. April 2009

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Bauunternehmen eine fünfjährige Gewährleistung nach der Bauabnahme übernehmen muss. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass die meisten Baumängel erst nach dem Einzug bzw. nach einiger Zeit auftreten.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Bauunternehmer in der Zwischenzeit in die Insolvenz gerät - ein Szenario, das angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage und dem schwächelnden Bausektor nicht ganz unwahrscheinlich erscheint? Damit der Hausbesitzer auch in solch einem Fall Ansprüche geltend machen kann, gibt es in der Regel einen Bürgen, der für den kompletten Zeitraum von fünf Jahren die Gewährleistung absichert.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Manche Bürgschaften laufen bereits nach weniger als fünf Jahren aus, sodass der Bauherr Gefahr läuft, nicht mehr zu seinem Recht zu kommen. Daher sollte die formulierte Bürgschaft bzw. der Bürge genau überprüft werden.

Erschwert wird die Angelegenheit durch die spezifischen Besonderheiten und Anforderungen, die jedes Haus an eine Gewährleistung hat. Hier greifen die vorgefertigten Bürgschaftsformulare, wie sie manche Banken anbieten, häufig zu kurz. Individuelle Bedürfnisse sollten also in einen eigens angefertigten Entwurf einfließen.