5. Februar 2012
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Artikel mit ‘Bauunternehmen’ getagged

Baufirma darf Materialien nicht austauschen

Freitag, 27. November 2009

Vor dem Abschluss eines Vertrages mit einer Baufirma sollten Häuslebauer sämtliche Klauseln genau unter die Lupe nehmen. Denn nicht selten kommt es vor, dass Firmen Dinge in die Verträge einbauen, die rechtlich gar nicht zulässig sind.

So ist es der Baufirma beispielsweise nicht gestattet, Baumaterial ohne Absprache mit dem Bauherrn einfach auszutauschen. Dies betont der Verband Privater Bauherren (Berlin). Dasselbe gilt auf Baukonstruktionen, die mit dem Bauherrn zuvor vereinbart waren. Klauseln wie “Die Baufirma behält sich vor, Material- und Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen”.

Neben diesem Beispiel lauern viele weitere Gefahren. Die Überprüfung des Vertrags durch einen unabhängigen Baugutachter ist daher empfehlenswert.

Gewährleistung gegen Baumängel: Bürgschaft überprüfen!

Montag, 20. April 2009

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Bauunternehmen eine fünfjährige Gewährleistung nach der Bauabnahme übernehmen muss. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass die meisten Baumängel erst nach dem Einzug bzw. nach einiger Zeit auftreten.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Bauunternehmer in der Zwischenzeit in die Insolvenz gerät - ein Szenario, das angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage und dem schwächelnden Bausektor nicht ganz unwahrscheinlich erscheint? Damit der Hausbesitzer auch in solch einem Fall Ansprüche geltend machen kann, gibt es in der Regel einen Bürgen, der für den kompletten Zeitraum von fünf Jahren die Gewährleistung absichert.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Manche Bürgschaften laufen bereits nach weniger als fünf Jahren aus, sodass der Bauherr Gefahr läuft, nicht mehr zu seinem Recht zu kommen. Daher sollte die formulierte Bürgschaft bzw. der Bürge genau überprüft werden.

Erschwert wird die Angelegenheit durch die spezifischen Besonderheiten und Anforderungen, die jedes Haus an eine Gewährleistung hat. Hier greifen die vorgefertigten Bürgschaftsformulare, wie sie manche Banken anbieten, häufig zu kurz. Individuelle Bedürfnisse sollten also in einen eigens angefertigten Entwurf einfließen.