Beim Hausbau an den Nachbarn denken
Samstag, 10. Oktober 2009Dass beim Hausbau viele Dinge berücksichtig werden müssen, beweist einmal mehr ein Urteil des Landgerichts Coburg, auf das die Arbeitsgemeinschaft MIetrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweist.
Danach muss ein Bauherr in seinen Planungen den Wasserbedarf von Bäumen auf dem Nachbargrundstück berücksichtigen. Verursacht der “Durst” der Bäume Setzungsrisse an einem benachbarten Bau, gibt es dafür nämlich keine Haftung.
Vor Gericht hatte eine Frau Ansprüche gegenüber einer Gemeinde geltend gemacht, da sich an ihrem Haus Risse bildeten, die auf die Eichen des von der Gemeinde unterhaltenen Nachbargrundstücks zurückzuführen waren. Doch die Richter wiesen die Klage ab, da die Eichen im Voraus keinerlei Gefahr darstellten. Man könne nicht verlangen, die Bäume “auf Verdacht” vorsichtshalber zu fällen. Vielmehr hätte die Klägerin das Fundament ihres Baus entsprechend anpassen müssen.
