5. Februar 2012
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Artikel mit ‘Insolvenz’ getagged

Beim Bauträger gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Sonntag, 28. Juni 2009

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Was im Kleinen beim Einkaufen oder Ausgehen gilt, ist bei einer Investition von mehreren Hunderttausend Euro erst recht geboten. Mit anderen Worten: Auch beim Hausbau sollte man sich vorab genau über die bauausführende Firma informieren bzw. sich unterschiedliche Angebote einholen. Denn leider gibt es auch in der Baubranche schwarze Schafe, die den Hausbau schnell zum Albtraum machen und bis zur privaten Insolvenz führen können.

So gibt es Bauträger, die Vorauszahlungen vom Kunden verlangen, die Leistungen danach aber nicht erbringen, weil ihre Firma selbst insolvent gegangen ist. Das doppelte Ärgernis: Nicht nur ist das Haus nicht fertig, sondern es wurde bereits mehr Geld bezahlt, als geleistet wurde. Ironie des Schicksals ist häufig, dass die insolventen Bauträger schon wenig später unter neuem Firmennamen fingieren und dasselbe Spiel weitertreiben.

Häuslebauer sind daher gut beraten, sich vorher eingehend informieren und beraten zu lassen. Eindrücke über die bisherige Arbeit des Baudienstleisters lassen sich am besten an Referenzobjekten sammeln; dazu empfiehlt es sich, mit ehemaligen Kunden in Kontakt zu treten. Handwerkskammern, Innungen und ähnliche Einrichtungen können ebenfalls wichtige Auskünfte und Hinweise geben. Schließlich hilft ein Blick auf die Firmengeschichte: Wie lange gibt es das Unternehmen bereits und handelt es sich um ein lokal verwurzeltes Bauunternehmen?

Gewährleistung gegen Baumängel: Bürgschaft überprüfen!

Montag, 20. April 2009

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Bauunternehmen eine fünfjährige Gewährleistung nach der Bauabnahme übernehmen muss. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass die meisten Baumängel erst nach dem Einzug bzw. nach einiger Zeit auftreten.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Bauunternehmer in der Zwischenzeit in die Insolvenz gerät - ein Szenario, das angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage und dem schwächelnden Bausektor nicht ganz unwahrscheinlich erscheint? Damit der Hausbesitzer auch in solch einem Fall Ansprüche geltend machen kann, gibt es in der Regel einen Bürgen, der für den kompletten Zeitraum von fünf Jahren die Gewährleistung absichert.

Doch hier ist Vorsicht geboten: Manche Bürgschaften laufen bereits nach weniger als fünf Jahren aus, sodass der Bauherr Gefahr läuft, nicht mehr zu seinem Recht zu kommen. Daher sollte die formulierte Bürgschaft bzw. der Bürge genau überprüft werden.

Erschwert wird die Angelegenheit durch die spezifischen Besonderheiten und Anforderungen, die jedes Haus an eine Gewährleistung hat. Hier greifen die vorgefertigten Bürgschaftsformulare, wie sie manche Banken anbieten, häufig zu kurz. Individuelle Bedürfnisse sollten also in einen eigens angefertigten Entwurf einfließen.