18. Mai 2012
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Hausverkauf: Darauf müssen Sie achten

Freitag, 20. November 2009

Nicht nur das Hausbauen ist anstrengend - auch der Hausverkauf kann für Immobilienbesitzer zur Belastung werden. Dabei kann es viele Gründe geben, die eigenen vier Wände zu verkaufen: Wechsel des Arbeitsplatzes, Umzug, Neubau oder ein geerbtes Gebäude, das nicht selbst genutzt werden kann. Was aber gilt es eigentlich beim Hausverkauf zu beachten?

Zunächst einmal sollte der Wert des Gebäudes genau bestimmt werden. Wer die Preisgestaltung nicht seinem Makler überlassen oder zumindest selbst eine Vorstellung von dem Wert der Immobilie haben möchte, sollte sich von einem professionellen Baugutachter beraten lassen. Der erstellt gegen eine Gebühr auf der Grundlage der Baudaten ein Gutachten, das zur Wertbestimmung herangezogen werden kann.

Viele Immobilienbesitzer sind im ersten Moment enttäuscht über die Schätzsumme. Zwei Dinge gilt es hier allerdings zu beachten: Zum einen verfügt der Baugutachter in der Regel über Erfahrung und hat Kenntnis über die aktuelle Marktlage. Er sieht als objektiver Experte nicht die vielen ideellen Werte, die private Besitzer in ihrem Eigentum sehen. Damit nimmt er die Perspektive von potenziellen Käufern ein, die ebenfalls nur den materiellen Wert sehen. Es bestehen damit realistischere Chancen, das Haus ohne überhöhte Preiserwartungen auf dem Markt loszuwerden. Nicht vergessen werden darf: Wird das Gebäude zu lange auf dem Markt gehandelt, sinkt automatisch sein Preis, da niemand Interesse an einem “Ladenhüter” hat. Zudem ist Zeit verlorenes Geld: Denn in der Zeit, in der man nicht verkauft, müssen Unterhaltskosten für das alte Haus und möglicherweise Maklergebühren und Zweitwohnung weiter bezahlt werden.

Neben dem Preis ist es aber auch wichtig, den Verkäufern ein ehrliches Bild von der Immobilie zu vermitteln. Dazu gehören nicht nur korrekte Angaben in der Verkaufsanzeige, sondern auch Offenheit über den Zustand der Immobilie, die Gründe für den Auszug und eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Umbauten, Renovierungen, etc.

Vor dem Grundstückskauf: Bebauungsplan anschauen

Freitag, 03. Juli 2009

Nach dem Erwerb eines Grundstücks ist die Freude zunächst groß: Die Ideen für die Bebauung sprudeln, Pläne werden gehegt, Wunschträume erdacht. Doch bevor es an die Umsetzung geht, sollten sich die angehenden Bauherren ein entscheidendes Dokument ansehen: den Bebauungsplan. Denn dieser kann so manchen Traum schnell wieder zerstören.

Der Bebauungsplan liefert wichtige Informationen über das Grundstück. Vor allem legt er fest, was bzw. in welchem Umfang dort gebaut werden darf.

Der Plan lässt sich bereits vor dem Kauf eines Grundstücks beim zuständigen Amt der Gemeinde (in der Regel das Bauamt) einsehen. So kann man im Vorfeld abwägen, ob das Grundstück den eigenen Vorstellungen überhaupt entsprechen kann. Bei Verständnisschwierigkeiten beim Lesen des Plans ist es möglich, sich Hilfe von den zuständigen Beamten oder einem Architekten zu holen.

Der Bebauungsplan regelt nicht nur den genauen Standort des Hauses auf der Parzelle, sondern meist auch dessen Größe (Höhe, Breite, etc.). Darüber hinaus legt er die Grenzen, Baulinien und die Anzahl der Geschosse, die gebaut werden dürfen, fest. Je nach Gemeinde schreibt der Plan auch eine bestimmte Gestaltung des Daches vor, etwa zur Wahrung des Ortsbildes.

Hinsichtlich des Bebauungsplans herrscht Rechtssicherheit und -verbindlichkeit. Das bedeutet zum einen, dass das Bauamt nach dem Erwerb den Plan nicht mehr (maßgeblich) verändern darf. Zum anderen muss sich der Grundstücksbesitzer an die Regeln des Plans halten.