23. Mai 2013
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Artikel mit ‘Kosten’ getagged

Baufinanzierung

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Damit Ihre Baufinanzierung auf einem sicheren Fundament steht, sollten Sie sich gut beraten lassen und verschiedene Angebote vergleichen.

Auf dem Link im Einführungsatz gelangen Sie auf das Portal hier stehen Ihnen alle erdenklichen Module zur verfügung angefangen mit einem Budgetrechner über einen Mietrechner bis hin zum Zinsrechner hier finden Sie alles damit Ihre Bauvorhaben im Finanzell grünen Bereich bleiben.

Kosten beim Hauskauf

Dienstag, 08. Dezember 2009

Beim Kauf eines Grundstückes fallen für den Käufer folgende Kostenpositionen an.

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises
  • Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
  • Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
  • Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
  • evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
  • evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)
  • evtl. Erschließungsgebühren

Die Kaufnebenkosten sind je nach Fälligkeit zu bezahlen, ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erhalt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt) findet keine Kaufabwicklung bzw. Eintragung in das Grundbuch statt. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und die Übergabe (”Übergang von Nutzen und Lasten”) der Immobilie wird mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart.

Allgemeine Hinweise

Gemäß dem BGB ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, der vereinbarte Kaufpreis ist häufig Ausgangspunkt um die Nebenkosten zu errechnen.

Notargebühren

Immobilienkaufverträge bedürfen für ihre Gültigkeit der notariellen Beurkundung, der Immobilienkauf “per Handschlag” ist nichtig. Für die Tätigkeit des Notars fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis bzw. dem Grundschuldbetrag richtet.

Hausbau: Die neun Leistungsphasen von Architekten

Sonntag, 07. Juni 2009

Entgegen landläufiger Meinung können Architekten nicht einfach ihr Honorar selbst festlegen. Sie halten sich - ähnlich wie beispielsweise Ärzte - an eine Gebührenordnung, die sogenannte “Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI). Diese Ordnung legt Mindest- und Höchstsätze für die Tätigkeiten von Bauplanern fest.

Insgesamt gibt es neun verschiedene Leistungsphasen, die einzeln abgerechnet werden. Je nachdem, wie viele Leistungen der Hausbauer also in Anspruch nimmt, variiert auch das Honorar für den Architekten. Als Faustregel gilt: Werden alle Leistungen nachgefragt, beträgt die Bezahlung in etwa zehn Prozent der Baukosten. Folgende Leistungsphasen sind dabei zu unterscheiden:

1. Ermittlung der Grundlagen
Diese Phase ist als Startschuss zu sehen. Hier bespricht der Architekt mit den Bauherren vorab Wünsche, Nutzungsanforderungen und Finanzielles. Der Architekt gibt in dieser Phase auch einen Überblick über die benötigten zusätzlichen Fachkräfte. Diese Leistung macht ungefähr drei Prozent des Gesamthonorars aus.

2. Vorplanung
In dieser Phase erstellt der Architekt in der Regel mehrere Planskizzen und Vorschläge, die die Anforderungen und Wünsche der Häuslebauer beinhalten. Möglicherweise werden hier bereits Informationen bei Bauämtern eingeholt und das Projekt auf seine Kosten geprüft. Die Phase schlägt mit sieben Prozent des Gesamthonorars zu Buche.

3. Planung des Entwurfs
Hier werden die Planskizzen konkretisiert und das Planungskonzept gemeinsam mit der Objektbeschreibung zu einem Entwurf entwickelt. In dieser Phase (die elf Prozent des Honorars ausmacht) können konkretere Kostenberechungen erfolgen.

4. Planung der Genehmigung
Nachdem der Bauherr die fertig gestellten Entwürfe abgesegnet hat, kümmert sich der Architekt um die notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Bei Bedarf muss er verhandeln und Anpassungen an den Entwürfen vornehmen. Dafür erhält der Architekt sechs Prozent des Gesamthonorars.

5. Planung der Ausführung
In dieser Phase plant der Architekt die konkrete Umsetzung der Baupläne - sie macht ein Viertel des Gesamthonorars aus.

6. Vergabevorbereitung
Nachdem die Bauleistungen klar definiert und aufgeteilt wurden, kann der Architekt verschiedene Handwerker mit den Aufgaben betrauen. Gegebenenfalls leitet er Vergabeverfahren ein bzw. holt sich verschiedene Angebote ein. Dafür bekommt er zehn Prozent des Gesamthonorars.

7. Mitwirkung bei der Vergabe
Auch wenn die endgültige Entscheidung der Vergabe beim Bauherren liegt, wertet der Architekt mit seinem Fachwissen die unterschiedlichen Angebote aus und trifft eine Vorauswahl. Dafür erhält er vier Prozent des Gesamthonorars.

8. Überwachung des Baufortschritts
Diese zentrale Aufgabe des Architekten als Bauleiter ist essenziell für jeden Hausbauer, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Auch wird so der anvisierte Zeitplan überwacht. Demenstprechend beträgt der Anteil dieser Phase am Gesamthonorar 31 Prozent.

9. Dokumentation
Nachdem das Haus fertig gestellt ist, erfolgt eine Baubegehung durch den Architekten, um etwaige Baumängel festzustellen. Außerdem erstellt er eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen und Aufträgen des Bauvorhabens. Er erhält dafür drei Prozent des Gesamthonorars.