18. Mai 2012
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Artikel mit ‘Umbau’ getagged

Fertighaus zu verschenken

Sonntag, 01. Februar 2009

Kuriosum in Leutkirch: Weil ein Unternehmer sein Grundstück für andere Zwecke nutzen will, gleichzeitig aber das darauf stehende Haus nicht abreißen möchte, verschenkt er es kurzerhand. Die einzige Bedingung: Der neue Hausbesitzer muss das in Wuchzenhofen stehende Haus abbauen und dann an einem Platz seiner Wahl wieder aufstellen.

Josef Mösle hängt zu sehr an seinem 33 Jahre alten Haus, als dass er es einfach per Abrissbirne entfernen lassen wollte. Stattdessen würde er es gerne jemandem überlassen, der sich ein Hausbau sonst vielleicht nicht leisten könnte.

Zwar sind auch für den Ab- und anschließenden Wiederaufbau mehrere Tausend Euro nötig, doch mit viel Eigenleistung und Hilfe aus dem Bekanntenkreis seien die Belastungen zu schultern, ist Mösle sich sicher. Natürlich macht es ein auch Abbau erforderlich, sich zunächst bei der Fertigbaufirma die genauen Baupläne einzuholen und auf dem neuen Grundstück ein neues Fundament zu schaffen. Dazu kommen Investitionen für den Transport, Außenputz und Anlage rund um das “neue” Haus.

Wer das neue Haus letztlich bekommt, entscheidet Mösle natürlich selbst. Mehr als zwei Dutzend Anfragen hat er schon.

Staat schießt Geld dazu: Energetische Sanierung wird weiter unterstützt

Sonntag, 11. Januar 2009

Gerade jetzt ist sie wieder ein Thema, das Immobilienbesitzer beschäftigt: Angesichts des kalten Winters und der Querelen um eine sichere Energieversorgung informieren sich Hausbauer und -bewohner verstärkt über die energetische Sanierung, wie Verbraucherzentralen in ganz Deutschland bestätigen.

Sich ausreichend zu informieren ist in jedem Fall auch ratsam, will man von einem der vielfältigen Förderprogramme des Staates profitieren. Erst kürzlich beschloss die Bundesregierung, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Konjunkturpaketes drei Milliarden Euro für Eigenheimbesitzer zur Verfügung zu stellen. Weitere 17 Milliarden Euro werden zinsgünstig an Kommunen und Unternehmen ausgeschüttet, um in die Infrastruktur zu investieren.

Voraussetzung für eine staatliche Unterstützung sind allermeistens jedoch eigene Investitionen - nur dann können beispielsweise zingsgünstige Darlehen beantragt werden. Das wichtigste Förderinstrument der KfW ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, mit dem Umbaumaßnahmen unterstützt werden, die den Energieverbrauch in Altbauten senken. Für selbst genutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es neben den Kreditvergünstigungen hier auch direkte Zuschüsse. Bislang allerdings waren Antragsteller dazu gezwungen, mehrere Maßnahmen in einem Paket zu bündeln, also etwa die Dämmung des Daches und den Einbau neuer Fenster zu kombinieren. Mittlerweile aber können auch für einzelne Maßnahmen Gelder beantragt werden.

Wer dennoch ein komplettes Modernisierungspaket schnürt, darf sich über einen Zuschuss von 7,5 Prozent der Investitionssumme freuen. Die Obergrenze der Förderung beträgt allerdings 3750 Euro. Eine Einzelmaßnahme muss einen Mindestumfang von 6000 Euro haben, damit der Staat Geld zuschießt. Wichtig ist auch: Erst nach der Bewilligung der KfW dürfen die Aufträge erteilt werden. Anträge auf zinsgünstige Darlehen wiederum laufen über die Hausbank.

Für diese Darlehen hat die KfW noch einmal die Zinsen gesenkt. Der Effektivzins bei einer Kreditsumme bis 50000 Euro und einer 20-jährigen Laufzeit liegt gerade einmal noch bei 1,41 Prozent, während er im Sommer noch rund 2,4 Prozent betragen hatte.

Weitere Informationen finden sich im auf der Homepage der KfW. Viele Verbraucherzentralen bieten aber auch die Dienste von Energieberatern an. Dieser Service ist häufig nicht kostenlos, kann sich jedoch im Nachhinein auszahlen.

Aufgepasst: Das ändert sich für Hausbauer im Jahr 2009

Freitag, 05. Dezember 2008

Beim Hausbau ist Achtung geboten: Ab dem Jahr 2009 gelten beim Neubau, Umbau oder Verkauf einige neue Bestimmungen. Die meisten bautechnischen Auflagen betreffen den Klimaschutz und ressourcenschonendes Bauen.

Häuslebauer sollten sich im Laufe des neuen Jahres auf weitere Änderungen einstellen, die im Moment noch im Prozess der Ausarbeitung und Verabschiedung stecken. Ganz oben auf der Liste: Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die noch einmal verschärft werden soll. “Energie ist ein knappes Gut”, betont man im Bauministerium.

Die Verordnung ist bereits seit sechs Jahren ein zentraler Aspekt des Baurechts in Deutschland. Sie gibt Mindestanfoderungen für Neubauten, Umbauten und Modernisierungen von Häusern vor. Nach den Plänen des Bauministeriums sollen die Anforderungen sowohl an die Wärmedämmung wie auch an den Primärenergiebedarf um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Nachtstromspeicherheizungen mit einem Alter von mehr als 30 Jahren müssen nach und nach abgestellt werden. Damit die Änderungen tatsächlich in Kraft gesetzt werden, muss der Bundesrat jedoch noch zustimmen.

Schon heute schreibt die EnEV einen Gebäudeausweis für Hausbesitzer vor, deren Gebäude vor 1965 errichtet wurden. Der “Energiepass” ist potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Eigentümer von Wohngebäuden.
Eine weitere Neuerung besteht in der Pflicht für Neubauten, einen bestimmten Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, z.B. mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.